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Energieberatung

Energieeinsparverordnung (EnEV)

Der Wärmeschutz ist sicher eines der am meisten in der Öffentlichkeit diskutierten Themen im Hochbau. Grund dafür ist die seit dem 01. Februar 2002 gültige Energieeinsparverordnung (EnEV).
Mit dieser Verordnung soll vor allem der Energiebedarf für die Beheizung von Gebäuden und die Warmwasserbereitung nachhaltig begrenzt werden. Zu diesem Zweck setzt die EnEV folgende Schwerpunkte:

Neubau

  • Senkung des Energiebedarf neu zu errichtender Gebäude auf einen Niedrigenergiestandart,
  • Übergang zu einer ganzheitlichen Betrachtung von Neubauten unter Einbeziehung der Gebäudeanlagentechnik,
  • Erleichterung des Einsatzes erneuerbarer Energien zur Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung,
  • Erhöhung der Transparenz für Bauherren und Nutzer durch aussagekräftige Energieausweise.

 

Gebäudebestand

  • Verschärfung der energetischen Anforderungen bei wesentlichen Änderungen an Bauteilen, die erneuert, ersetzt oder erstmalig eingebaut werden,
  • Verpflichtung zur Außerbetriebnahme besonders alter Heizkessel, die deutlich unter den heutigen Effizienzstandards liegen,
  • Dämmung von obersten Geschossdecken und von ungedämmten Rohrleitungen für die Wärmeverteilung und Warmwasser,
  • Rahmen für freiwillige Angabe von Energieverbrauchswerten.

 

Übergreifende Schwerpunkte

  • Anpassung der energiesparrechtlichen Vorschriften an die Weiterentwicklung der technischen Regeln, insbesondere die neuen europäischen Normen.


Wärmebrücken konsequent vermeiden!

Dies gilt für alle Bauteilanschlüsse wie

  • Gebäudeecken, Anschluss Wand-Dach und Wand-Boden für die Gebäudeöffnungen wie
  • Türen und Fenster und deren Laibungen für die Durchdringungen von Bauteilen, wie eingebundene
  • Balkone, Vordächer, Attiken, Ver- und Entsorgungsleitungen, Schornsteine und Lüftungsrohre für einbindende Bauteile wie
  • Geschossdecken, Innenwände und Kellerdecken für Öffnungen zu unbeheizten Räumen wie
  • Keller, Dachböden, Windfänge, Flure oder Treppenhäuser und für Sonderbauteile wie
  • Roll-Ladenkästen

 

Vom Altbau zum Niedrigenergiehaus

Als ökologische sinnvolle Maßnahme empfiehlt sich die Sanierung und Instandsetzung von Altbauten oft auch in Verbindung mit einer Umnutzung. Alte, aber architektonisch noch reizvolle Industrie- oder Gewerbebauten, Schulen oder Scheunen, die nicht mehr ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung dienen oder heutigen Wohnansprüchen nicht gerecht werden, können nach einer gelungenen Sanierung hohe Wohnqualitäten erhalten.


"Erst analysieren, dann sanieren"